Die Gemeinschaftsgrundschule Lindlar-West von A bis Z
Willkommen in unserem umfassenden Schullexikon! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um unsere Schule – übersichtlich von A bis Z sortiert. Ob Schulregeln, besondere Angebote, wichtige Anlaufstellen oder spannende Projekte – dieses Nachschlagewerk bietet Ihnen einen schnellen Überblick über alles, was unsere Schule ausmacht. Haben Sie Fragen zu bestimmten Themen? Dann stöbern Sie durch die einzelnen Einträge oder sprechen Sie uns direkt an. Viel Spaß beim Entdecken!
Von A bis Z
Ab 7:20 Uhr ist in der Schule eine Aufsicht im Forum sichergestellt, ab 7:30 Uhr auch auf dem Schulhof. Kinder, die vor 7:20 Uhr an der Schule ankommen, sind unbeaufsichtigt. Dies gilt auch für Kinder, die nach Schulschluss nicht sofort nach Hause oder in die Betreuungsangebote gehen.
An der GGS Lindlar-West wird eine Randstundenbetreuung (bis 13:30 Uhr) und eine offene Ganztagsbetreuung angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Nach Beschluss der Schulkonferenz werden Elterninformationsbriefe nicht mehr in Papierform, sondern hauptsächlich per Mail verteilt. Dazu legen wir zu Beginn des Schuljahres einen Klassen-Mailverteiler an. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Mailadresse immer aktuell in der Schule vorliegt und Sie regelmäßig die Mails lesen bzw. für eingehende Mails Speicherplatz in Ihrem Maileingang freihalten. Für einige Anlässe ist ein Austausch in Papierform unerlässlich. Dazu erhält ihr Kind zu Beginn der Schulzeit eine Elternmappe, über die jegliche Kommunikation in Papierform stattfindet.
Bitte schauen Sie täglich in die Mails und die Elternmappe.
Wenn Sie Ihr Kind in den ersten Wochen noch zur Schule bringen, verabschieden Sie sich bitte vor dem Schulgebäude voneinander - trauen Sie Ihrem Kind den selbständigen Weg in den Klassenraum zu. Auch beim Abholen warten Sie bitte vor dem Schulgebäude. Hiermit unterstützen Sie das Verantwortungsbewusstsein aller Kinder. Sollten Sie Gesprächsbedarf mit Personal der Schule haben, sind Sie jederzeit herzlich willkommen, können im Vorfeld einen Termin absprechen oder spontan im Sekretariat einen Termin erfragen.
Nach den Herbstferien, wenn eine erste Eingewöhnung stattgefunden hat und der Schulweg bekannt ist, bitten wir Sie, das Schulkind den Schulweg sukzessive alleine bewältigen zu lassen. Initiieren Sie Schulweg-Gruppen unter Mitschüler*innen der gesamten Grundschule. Dies entlastet Sie, stärkt Ihr Kind und baut mit entsprechender Vorbereitung Verkehrssicherheit auf. Auch im Anfangsunterricht steht die Verkehrserziehung auf dem Lehrplan und wird gewissenhaft und mit praktischen Übungen verbunden.
Bitte melden Sie ihr Kind im akuten Krankheitsfall bis Unterrichtsbeginn (7.30 - 7.50) per Mail (info@ggs-liwest.de Cc: ogs@ggs-liwest.de falls Ihr Kind die OGS besucht) in der Schule/Sekretariat ab - die Mail wird als schriftliche Entschuldigung gespeichert und nach rechtlicher Vorgabe aufbewahrt.
Wenn Ihnen im Voraus bekannt ist, dass Ihr Kind an bestimmten Tagen fehlen wird (Arzttermine, Familientreffen, Opferfest, Ramadan, Feiertage anderer Religionen), bitten wir Sie, auch im Vorfeld ihr Kind dafür freistellen zu lassen. Das erleichtert den Lehrer*innen die Stundenplanung (z.B. Termine für Klassenarbeiten).
Beurlaubung bis zu drei Tagen beantragen Sie bitte schriftlich bei der Klassenlehrerin.
Längere Freistellungen oder Freistellungen vor bzw. nach Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich. Diese sind bei der Schulleiterin schriftlich ( duchene@ggs-liwest.de ) zu beantragen.
In jedem Schuljahr finden in der Regel zwei Elterngespräche statt, bei denen wir uns über den Lernstand und das Lernverhalten Ihres Kindes austauschen werden. Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass Sie jederzeit mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen können, wenn es aus Ihrer Sicht Fragen oder Unklarheiten gibt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir dazu einen Termin absprechen müssen!
Sie können ihrem Kind eine Nachricht in die Elternmappe (mit entsprechendem Terminvorschlag) schreiben oder die/den Klassenlehrer*in per Dienstmail erreichen: Nachname der Lehrperson@ggs-liwest.de
Bei der Anmeldung an unserer Schule lassen wir uns von Ihnen, den Eltern und Sorgeberechtigten, das Einverständnis unterschreiben, dass Bildmaterial Ihres Kindes in unserer Schulzeitung oder auf unserer Web-Seite u. a. abgebildet werden darf.
Wir machen Sie dringend darauf aufmerksam, dass Sie Bilder, die Sie bei Schulveranstaltungen gemacht haben und auf denen auch fremde Kinder zu sehen sind, keinesfalls öffentlich verteilen dürfen. So unterliegt jedes Bild/Foto durch Verbreitung auf Facebook und anderen Sozialen Netzwerken dem “Recht am eigenen Bild”. Bereits von kleinen Kindern müsste andernfalls eine ausdrückliche schriftliche Freigabe eingeholt werden. Da das kaum möglich sein wird, sollten Sie auf jegliche Bildverbreitung verzichten.
Die Schulgemeinschaft der GGS Lindlar-West ist sich einig, dass das Frühstück und das Essen am Vormittag gesund und zuckerfrei gestaltet sein sollte, um konzentriertes Lernen zu ermöglichen. Daher bitten wir Sie, auf gesundes Schulfrühstück zu achten, z. B. ein Brot und etwas Obst oder Rohkost. Verzichten Sie auf Süßes oder abgepacktes Frühstück.
“Wasser trinken” ist erwiesenermaßen gesund und fördert die Konzentrationsfähigkeit. Daher ist es im Klassenraum den Kindern jederzeit erlaubt zu trinken - allerdings achten Sie bitte auf zuckerfreie Getränke! Dazu eignet sich am besten Mineralwasser. Auch ungesüßte Früchte- und Kräutertees oder selbst gemischte Schorlen eignen sich. Das Wasser aus den Wasserleitungen kann in unserer Schule unbedenklich getrunken werden - somit können die Kinder jederzeit Flaschen oder Becher wieder auffüllen.
Natürlich können die Kinder gerne ihren Geburtstag in der Klasse in einer Frühstückspause mit Keksen, Kuchen oder Obst feiern. Wir möchten aber darum bitten, nicht schon Eispackungen morgens mit in die Schule zu geben, da wir keine Möglichkeit zur Kühlung haben. Des Weiteren achten Sie bitte darauf, die Menge an zuckerhaltigen Speisen so gering wie möglich zu halten. Mögliche Allergien bitte klassenintern absprechen und Alternativen bereit halten.
Im gesamten Gebäude gilt während des Unterrichts und den Betreuungszeiten eine Hausschuhpflicht. Die Hausschuhe können selbstverständlich in der Schule verbleiben und während des Unterrichts, wie auch während der Betreuungszeit genutzt werden. Bitte beschriften Sie die Hausschuhe ihres Kindes mit dem Namen und prüfen Sie regelmäßig die passende Größe der Hausschuhe.
In diesem Zusammenhang ist eine Schulung zum “Schleife binden” wichtig. Bitte trainieren Sie dies mit ihrem Kind rechtzeitig vor dem Schulstart - diese Handfertigkeit hilft ihrem Kind in vielen Situationen.
Des Weiteren teilt jede Klasse einen Kehrdienst ein, welcher nach dem Unterricht den eigenen Klassenraum fegt. Auch während der Hofpausen reinigt ein Hofdienst (wochenweiser Wechsel zwischen allen Klassen) mit einer Müllzange den Schulhof. Zum einen möchten wir die Kinder zu einem bewussten Umgang mit Müll und Sauberkeit erziehen und zum anderen leisten so alle Kinder ihren Beitrag für eine schöne Schule, an der sich alle wohl fühlen sollen.
Handys und Smart-Watches sind in der Schule nicht erlaubt. Sollten Sie wichtige Gründe haben (Krankheit usw.), um Ihrem Kind ein Handy mitzugeben, bitten wir unbedingt um Rücksprache mit der Lehrperson bzw. Schulleitung.
Smartwatches sind sehr verbreitet und auch Grundschüler*innen mögen diese Uhren. Grundsätzlich spricht nichts gegen das Tragen dieser Uhren. In der jüngsten Vergangenheit kam es leider immer wieder zu Fehlverhalten im Umgang (z. B. unerlaubte Ton- und Bildaufnahmen, Textnachrichten während der Schul- oder Betreuungszeit, etc.) und daher müssen wir auch die Smart-Watches im Schulgebäude und dem Schulgelände verbieten.
Wir bitten um Einhaltung dieser Regel, welche mit der Schulpflegschaft und Schulkonferenz beschlossen wurde.
Unsere Homepage erreichen Sie unter www.ggs-liwest.de. Dort finden Sie weitere wichtige Informationen, u. a. :
Aktuelles: Aktuelle Ereignisse aus der Schule.
Termine: Hier lesen Sie alle wichtigen Termine der Schule.
“Info”: Tragen Sie sich in den Info-Verteiler ein, wenn Sie unsere wöchentlich erscheinende Schülerzeitschrift mit allen wichtigen Ereignissen der jeweils vergangenen Woche erhalten möchten.
Bitte beachten Sie, dass einige Seiten passwortgeschützt sind und nur den Schulangehörigen zur Verfügung stehen. Den Zugang erhalten Sie ggfs. über das Sekretariat oder am Pflegschaftsabend.
An unserer Schule wird Türkisch und Albanisch als herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) angeboten. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Andere Herkunftssprachen können an anderen Schulen im Oberbergischen erteilt werden.
Neben den Regeln der Allgemeinen Schulordnung gilt an der Grundschule Lindlar-West zusätzlich und verbindlich die schulinterne Vereinbarung, dass eine Benachrichtigung bereits am ersten Fehltag bis 7:50 Uhr zu erfolgen hat. Dieses Vorgehen dient der Sicherheit ihres Kindes.
Bitte melden Sie sich auch an den folgenden Tagen, wenn ihr Kind weiterhin fehlt und eine längere Erkrankung nicht vorhersehbar war. Das Sekretariat ist täglich ab 7:30 Uhr besetzt.
Schicken Sie eine Mail an info@ggs-liwest.de . (und CC: ogs@li-west.de , falls Ihr Kind auch die OGS besucht).
Informationen per Mail sind für Sie und uns einfacher zu handhaben und werden als schriftliche Entschuldigung von uns abgespeichert.
Falls Ihr Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen soll, besteht dennoch Anwesenheitspflicht in der Schule. Ihr Kind geht dann mit in die Sportstätte und sitzt dort als aufmerksame/r Beobachter*in am Rand oder wird in einer Parallelklasse unterrichtet.
Wird ein Kind während der Schulzeit krank oder verletzt sich, rufen wir Sie umgehend an. In diesem Fall muss das Kind abgeholt werden und kann nicht alleine nach Hause gehen.
Bitte alle hinterlegten Telefon- und Handynummern aktuell halten!
Stellen Sie bei ihrem Kind einen Lausbefall fest, so ist das kein Drama und in der Grundschulzeit häufiger der Fall. Sie sind dann aber gemäß §34 Abs. 5 lfSG verpflichtet, die Schule umgehend zu informieren und sofort mit einer Behandlung zu beginnen. Erst im Anschluss an eine erfolgreiche Behandlung und bestätigt durch den unterschriebenen Zettel aus der Verpackung des Läusemittels (speziellin der Apotheke zu beziehendes Shampoo), darf ihr Kind wieder die Schule besuchen. Erst bei wiederholtem Befall in der Schule und nach Aufforderung durch die Schule, muss bei dem/der Klassenlehrer*in ein ärztlicher Nachweis vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass das Kind kopflausfrei ist.
Unsere Schulzeitung, die INFO, erscheint in der Regel wöchentlich und informiert über Ereignisse der Schule, erinnert an Termine oder veröffentlicht Pressemitteilungen und Beiträge der Schüler*innen. Sie kann über unsere Homepage in digitaler Form bestellt werden, indem Sie ihren Namen und ihre Mailadresse hinterlegen.
Bitte beachten Sie, dass wir bisher zwar eine wöchentliche Ausgabe versenden konnten, dies aber nicht garantieren können.
Wir möchten darauf hinweisen, dass auf der rechten Fahrbahn vor dem Schuleingang weder angehalten noch geparkt werden darf. Vor dem “Pilz” ist absolutes Halteverbot (StVO: abgesenkter Bordstein = absolutes Halteverbot). Das dortige Anhalten und das anschließende Bewegen der Kinder zwischen den Autos ist für die Kinder unübersichtlich und kann zu gefährlichen Situationen führen. Bitte nutzen Sie die Parkbuchten beim Bringen und Abholen. Nutzen Sie auch Parkmöglichkeiten, die nicht direkt vor der Schule liegen - der Ahrweg und auch die Rheinstraße halten weitere Parkmöglichkeiten bereit. Begleiten Sie ihr Kind anfänglich über die Hauptstraße - schulen Sie ihr Kind aber im Verhalten im Straßenverkehr und lassen es selbständig zu Fuß zur Schule kommen oder zumindest kleinere Strecken alleine gehen.
Wir freuen uns in jedem Schuljahr verschiedene Projekte anbieten zu können. Geplante Projekte sind zur Zeit:
Besuch von Theateraufführungen, gemeinsames Patenprojekt der Viert- und Erstklässler, Instrumentenkarussel und Bläserklasse im 3. und 4. Schuljahr, Klassenfahrt im 4. Schuljahr, Mathematikwettbewerb für die 3. und 4. Schuljahre, Zahnprophylaxefür die 2. und 4. Schuljahre, Besuch durch die Schulzahnärztin, “Mut tut gut”, Beteiligung am Weltkindertag, Bundesjugendspiele, Sport- und Spieletag, Projekt “Tod und Trauer” für die 3. Schuljahre, Radfahrausbildung im 4. Schuljahr, gesundes Frühstück, Besuch von außerschulischen Lernorten: z.B. Metabolon, Freilichtmuseum, alte Schule/Schulmuseum Katterbach, etc.
Für einige dieser Projekte benötigen wir ihre tatkräftige Unterstützung. In diesen Fällen treten wir frühzeitig an Sie heran.
Für Anregungen zu Klassen- oder Schulprojekten sind wir offen und freuen uns auf ihre Ideen.
Wir legen Wert auf Pünktlichkeit. Unser Unterricht beginnt um 7:50 Uhr. Bitte stellen Sie sicher, dass sich Ihr Kind gegen 7:40 Uhr auf dem Schulhof/im Schulgebäude befindet, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
Es ist eine Überarbeitung der bestehenden Schul- bzw. Klassenregeln und die Hausordnung geplant. Zu gegebener Zeit werden wir über diese Änderungen berichten.
Als selbstverständlich erachten wir, dass die Kinder schon zu Hause die alltäglichen Grußformeln wie “Guten Morgen”, “Auf Wiedersehen” sowie Höflichkeitsformeln wie “Bitte”, “Danke”, “Gern geschehen” oder “Entschuldigung” zu sagen, gelernt haben. Sie kennen von zu Hause und aus dem Kindergarten, selbst verursachte Unordnung aufzuräumen, den Müll richtig zu entsorgen und nicht mit vollem Mund zu sprechen. Ebenso haben sie bereits zu Hause gelernt, ehrlich, pünktlich und fleißig zu sein.
Die Corona Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Hygiene ist. Üben Sie mit Ihrem Kind das richtige Händewaschen und die Toilettenhygiene.
Leider kommt es immer wieder vor, dass die Toilettenräume mit Fäkalien verschmiert werden und eine weitere Nutzung unzumutbar ist. Bitte sprechen Sie mit ihrem Kind über die Nutzung von Gemeinschaft-Toilettenräumen und den Umgang mit WC Papier. Auch wenn mal etwas daneben geht ist dies kein Drama - zeigen Sie ihrem Kind die Beseitigung des Malheurs mit Toilettenpapier. So verlässt jeder die Toilette so, wie er sie auch vorfinden möchte.
Die ihrem Kind von der Schule zu Verfügung gestellten Bücher sind Eigentum der Gemeinde Lindlar. Bitte binden Sie zu Beginn jeden Schuljahres alle Schulbücher in Schutzhüllen. Bei unsachgemäßer Behandlung oder Verlust, müssen wir Ersatz einfordern.
Unser Sportunterricht findet für die Jahrgänge 1, 3 und 4 in der kleinen Lennefetalhalle oder auf dem Sportplatz statt, der 2. Jahrgang geht zum Schwimmunterricht ins Hallenbad Lindlar.
Für den Sportunterricht sollen die Kinder sich umziehen und funktionelle Sportkleidung tragen. Zur Ausstattung gehören vor allem Turnschuhe. (Alle Kleidungsstücke mit Namen beschriften - so können liegengebliebene Kleidungsstücke zurück geführt werden.)
Während des Schulsports darf aus Sicherheitsgründen kein Schmuck (Ohrringe, Ketten, Uhren usw.) getragen werden. Deshalb bitten wir dringend , an den betreffenden Tagen die Kinder ohne Schmuck in die Schule zu schicken. Nicht zu entfernende Ohrstecker müssen schon zu Hause mit kleinen Pflastern abgeklebt werden.
Bei Brillenträgern ist darauf zu achten, dass die Kinder sporttaugliche Brillen tragen (Kunststoffgläser, fester Sitz und nachgiebiges Gestell. Die meisten Kinderbrillenerfüllen die Anforderungen bereits.
Bitte binden Sie lange Haare unbedingt zu einem Zopf zusammen.
(Sicherheitsvorschriften des Schulministeriums seit 2014)
Freuen Sie sich mit ihrem Kind auf die Schule
- Unterstützen Sie eine positive Erwartungshaltung ihres Kindes
- Machen Sie aus dem ersten Schultag ein Fest
Fördern Sie die Selbstständigkeit ihres Kindes
- z.B. sich selbst an- und ausziehen und Schuhe binden (Schleife).
- Lassen Sie ihr Kind von Beginn an selbständig in die Schule und den Klassenraum gehen. Verabschieden Sie sich vor dem Schulgebäude. Trauen Sie die letzten Meter ihrem Kind alleine zu.
Gewöhnen Sie ihr Kind an selbstverständliche Ordnung
- Beschriften Sie bitte gemeinsam alle Schulsachen ihres Kindes. Es ist sehr hilfreich, wenn auch die Kleidung mit dem Vor- und Nachnamen gekennzeichnet wird. Leider bleiben zu viele Kleidungsstücke im Schulgebäude liegen, die nicht mehr zugeordnet werden können.
- Packen Sie anfänglich am Vorabend gemeinsam mit ihrem Kind die Schultasche.
- Lassen Sie sich täglich die Elternmappe zeigen - dort legt ihr Kind ggfs. Elternbriefe ab und auch Sie können dort Zettel für den/die Lehrer*in hinterlegen. Zunehmend werden Elternbriefe auch papierfrei versendet - also per Mail. Dazu geben Sie bitte immer ihre aktuelle Mailadresse bei dem/der Klassenlehrer*in und unter info@ggs-liwest.de (und ggfs. in der Betreuung) an.
Bereiten Sie ihr Kind auf den Schulweg vor
- Gehen Sie den Weg gemeinsam mit ihrem Kind.
- Weisen Sie auf Gefahrenstellen hin.
- Nutzen Sie Ampeln.
- Lassen Sie sich von ihrem Kind zur Schule führen.
- Kleiden Sie ihr Kind hell und auffällig.
- Mit Reflektoren an Kleidung und Tornister ist ihr Kind im Dunkeln besser zu sehen.
Trotz aller Bemühungen, lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht gänzlich vermeiden. Die Kinder sind grundsätzlich durch den Gemeindeunfallversicherungs-Verband gegen gesundheitliche Schäden versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
- Schulwege
- Unterrichtsgänge
- Unterricht und Pausen
- Besichtigungen
- Sportunterricht
- Schul- und Klassenfahrten
- Wanderungen
- Schullandheimaufenthalte
Falls Sie als Folge eines Schulunfalls ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist dies der Schule umgehend mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung und somit eine Kostenübernahme erfolgen kann. Sie brauchen dem behandelnden Arzt nur anzugeben, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Haftpflichtschäden (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg oder in der Schule einen Schaden an oder in der Schule geht durch eine Handlung ihres Kindes z.B. eine Scheibe oder eine Brille kaputt), sind grundsätzlich nicht versichert. Solche Schäden müssen über ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.
Fahrräder und Roller können vor der Schule in den Fahrradständern abgestellt werden, sollten aber abgeschlossen sein und nicht über Nacht stehen bleiben. Da vorrangig ihre Hausratversicherung für Fahrraddiebstahl eintrittspflichtig ist, gibt es bei der Gemeinde Lindlar keine Versicherung hierfür.
Auch Brillenschäden werden werden von einer Schulversicherung nicht ersetzt.