Was tun ?

Was tun …

… bei Erkrankung meines Kindes? Kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen, informieren Sie die Schule bitte bis 8 Uhr per Mail oder per Telefon. Bei Rückkehr Ihres Kindes in die Schule ist dem/der Klassenlehrer/in eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Bitte notieren Sie dort die Fehlzeiten und den Grund des Fehlens (z.B. “xxx war erkrankt”, “xxx hatte einen Termin beim Arzt”, “xxx hatte einen Anmeldetermin bei der weiterführenden Schule”). Kann das Kind wegen Erkrankung oder Verletzung nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, muss es trotzdem in die Schule kommen und wird hier betreut. Für Fehltage unmittelbar vor oder nach den Ferien ist ein ärztliches Attest vorzulegen. … wenn mein Kind in der Schule erkrankt? Wenn Ihr Kind in der Schule erkrankt und abgeholt werden muss, versuchen wir Sie unter den bekannten Telefonnummern zu erreichen. Auf keinen Fall lassen wir das Kind alleine nach Hause gehen. Sollte ein Transport ins Krankenhaus notwendig sein, wird es nach Möglichkeit von einer bekannten Person begleitet. … wenn ich bei meinem Kind Läuse feststelle? Kopfläuse sind nicht gefährlich, aber meist störend und manchmal sehr hartnäckig. Entgegen vieler Vorurteile hat ein Kopflausbefall auch nichts mit mangelnder Hygiene oder Sauberkeit zu tun und tritt in allen Gesellschaftsschichten auf. Nach dem Infektionsschutzgesetz haben Eltern die Pflicht, die Schule über bestimmte Erkrankungen des eigenen Kindes umgehend zu informieren. Dazu gehört auch der Befall mit Kopfläusen. Ein Besuch der Schule ist nicht erlaubt. … wenn mein Kind beurlaubt werden muss? Die Beurlaubung eines Kindes aus wichtigen persönlichen Gründen ist bis zu zwei Tagen über den Klassenlehrer*in, darüberhinaus durch die Schulleitung möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien nur in absoluten Ausnahmefällen möglich ist. Das gilt auch bei kurzen Ferien wie Pfingsten oder bei den durch die Schule festgelegten beweglichen Ferientagen. Für Fehltage unmittelbar vor oder nach den Ferien ist ein ärztliches Attest vorzulegen. … wenn ich eine/einen Lehrerin/Lehrer sprechen will? Die Lehrer*innen der Schule haben feste Sprechzeiten. Bitte rufen Sie in der Schule an oder wenden Sie sich per Mail an die Lehrkraft. Der/die betreffende Kollege/in ruft Sie zeitnah zurück. Bitte sehen Sie von Gesprächen z.B. vor dem Unterricht oder in den Pausen “zwischen Tür und Angel” ab. … wenn ich Rückfragen zum Zeugnis habe? Unmittelbar nach der Zeugnisausgabe bieten wir Ihnen eine Sprechzeit nach vorheriger telefonischer Anmeldung an. Den genauen Termin finden Sie in der aktuellen . … wenn unvermittelt Unterricht ausfällt? Die Schule hat von Ihnen Auskunft erhalten, wie bei einem plötzlichen Unterrichtsausfall zu verfahren ist. Wenn Ihr Kind nach Hause gehen darf, werden wir es entlassen. Ggf. informieren wir Sie aber vorher, wenn Sie das gewünscht haben. Andernfalls betreuen wir das Kind bis zum Schulschluss lt. Stundenplan. … wenn ich Kleidung meines Kindes vermisse? Immer wieder finden wir Jacken, Mützen, Turnbeutel uvm., die niemandem zu gehören scheinen. Diese Dinge sammeln wir in unserer „Fundkiste“ im Forum vor dem Büro des Hausmeisters. … wenn Schnee liegt? Bei Schnee und Glatteis geschieht es immer wieder, dass einzelne Schulbusse bestimmte Strecken nicht befahren können. Entscheiden Sie in diesem Fall, ob Sie Ihr Kind selbst zur Schule bringen oder ob es zu Hause bleibt. Bedenken Sie dabei, dass Busse beim Rücktransport eventuell vor demselben Problem stehen und unter Umständen nicht fahren. Sie müssten Ihr Kind dann gegebenenfalls auch wieder abholen. Grundsätzlich gilt auch beim Fußweg: Bei gefährdenden Wetterlagen entscheiden immer die Eltern, ob ihr Kind zur Schule geht oder ob es zu Hause bleibt. Bitte geben Sie aber unbedingt in der Schule Bescheid.
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